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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 33 R 231/10 WA   

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https://dejure.org/2011,17973
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 33 R 231/10 WA (https://dejure.org/2011,17973)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 33 R 231/10 WA (https://dejure.org/2011,17973)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 33 R 231/10 WA (https://dejure.org/2011,17973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 AAÜG, § 248 SGB 6, § 307b Abs 1 S 1 SGB 6, § 307b Abs 3 SGB 6, § 307b Abs 4 SGB 6 vom 19.02.2002
    Feststellung und Vergleichbarkeit einer fiktiven Ermittlung eines besitzgeschützten Zahlbetrages nur bei Anspruch auf Überführung einer Rente des Beitrittsgebiets des Rentenanspruchs am 31. Dezember 1991

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 33 R 231/10
    die Beklagte hat dabei die Ansprüche auf Renten aus der Sozialversicherung (SV), aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) und aus dem zusätzlichen Versorgungssystem, dem er angehörte in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des Einigungsvertrages zu berechnen, und zwar nach dem garantierten Zahlbetrag im Sinne des Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1ff), zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab dem 1. Juli 1990 angepasst an die Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet; hinzu kommen die in der Zeit nach Inkrafttreten des SGB VI für den Kläger bis zum Rentenbeginn erworbenen Versicherungsrentenansprüche,.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (Aktenzeichen 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 = BVerfGE 100, 1 ff) diesen Stichtag für verfassungskonform befunden.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 33 R 231/10
    Der Bescheid über den Beitrag zur Pflegeversicherung betrifft das vom Recht auf Rente unabhängige Recht auf Zusatzleistungen und bildet insoweit einen selbstständigen Streitgegenstand (vgl. Urteil des BSG vom 10. April 2003, B 4 RA 41/02 R, dokumentiert in juris = SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Der Senat schließt sich insofern den Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 16.6.2008 (Az L 3 R 1895/05, juris RdNr 49 ff) sowie in dem Urteil vom 24.3.2011 (Az L 33 R 231/10 WA, juris RdNr 44 ff) an und nimmt auf diese Bezug.

    Im Hinblick auf die zahlreichen bereits vorliegenden höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (dazu bereits oben unter 3.) zur zeitlichen Begrenzung des Vertrauensschutzes bei der Überführung der in der DDR und nach deren Vorschriften erworbenen Rechte, Ansprüche und Anwartschaften aus der SV und der FZR sowie den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung des SGB VI besteht - insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR vom 25.9.2007 - 12923/03 - keine Veranlassung, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und dem BVerfG vorzulegen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2005, Az L 14 RA 81/03, juris RdNr 24; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2008, Az L 3 R 1895/05, juris RdNr 55; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.11.2010, Az L 22 R 1457/08, juris RdNr 64 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.3.2011 Az L 33 R 231/10 WA, juris RdNr 63; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.8.2011, Az L 1 R 184/09, juris RdNr 16).

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